
Sperrige Haushaltsabfälle, wie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände z.B. zerlegte Groß- und Kleinmöbel, Teppiche, Hölzer aus dem Wohnbereich, Schrott, Fahrräder, Kinderwagen u. ä. sind Sperrmüll. Eine Entsorgung mit dem normalen Hausmüll erfolgt nicht, daher ist jeder Mieter selbst für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
Im Hausflur, Dachboden, Keller oder am Müllplatz abgestellter herrenloser Sperrmüll wird, falls der ursprüngliche Eigentümer nicht ermittelt werden kann, kostenpflichtig entsorgt. Die Kosten werden dann im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter des Hauses umgelegt.
Sollte jemand Kenntnis darüber erhalten, wer Sperrmüll abgestellt hat, bitten wir diesen, uns zu informieren, damit der Verursacher dann direkt mit den Kosten belastet werden kann.
Für viele Stoffe ist die Anlieferung von Sperrmüll auf einem der BSR-Recyclinghöfe entgeltfrei, für einige ist ein geringes Annahmeentgelt zu entrichten. Die Mengenbegrenzung beträgt 2 m³ pro Tag und Anlieferung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Lassen Sie Ihren Sperrmüll von der BSR abholen, kostet es Sie als Mieter nur 30,00 € bei einer Abholmenge von 5 m³ bei ebenerdiger Abholung (Stand: 24.01.2012).
Sollte der Verursacher des Sperrmülls nicht ermittelt werden, muss die Entsorgung durch uns veranlasst werden. Wir können leider als Unternehmen die kostenlose Entsorgung auf den Recyclinghöfen nicht nutzen. Auch er günstige Abholservice der BSR ist nur für Privatkunden. Die Entsorgung von Sperrmüll durch eine Firma bedeutet daher je nach Größe des abgestellten Sperrmülls: ein bis zwei Mitarbeiter für mindesten eine Stunde, Fahrzeugkosten und die Entsorgungskosten auf dem Recyclinghof. Damit könnte z.B. die Entsorgung einer Matratze folgende Kosten verursachen: zwei Mitarbeiter à 38,00 €/Stunde = 76,00 €, Fahrzeugpauschale = 10,00 €, Entsorgungskosten bei der BSR = 15,00 €, Gesamtkosten = 101,00 €