
Geldkonten sind ein wichtiger Bestandteil dieser Hausverwaltungssoftware.
Um Geldbewegungen darstellen zu können, müssen wir erstmal Geldkonten erstellen.
Im System sollten wir mindestens Folgendes haben, damit wir bei der Erstellung
des Geldkontos gleichzeitig das Geldkonto verknüpfen können.
- 1 Objekt
oder
- 1 Partner
oder
- 1 Haus
oder
- 1 Einheit
oder
- 1 Mietvertrag
Bei der Erstellung eines Partners bzw. bei der Eingabe der eigenen Firmendaten haben wir gleichzeitig die Kontodaten eingegeben.
Dabei ist in erster Linie der Partner angelegt worden und danach ein Geldkonto erstellt worden. Der angelegte Partner wurde mit dem Geldkonto verknüpft.
Nach dem Erstellen eines Objektes brauchen wir auch ein Geldkonto, auf welches z.B. die Mieten eingezahlt und verbucht werden.
Das kann, muss aber nicht das gleiche Konto des Eigentümers sein.
Zu der Eingabemaske gelangen Sie über das Auswahlmenü Geldkonten -> GK erstellen.

Die 2 Listenauswahlfelder helfen Ihnen dabei strukturiert ein Geldkonto bei der Erstellung dem richtigen Bezugspartner (Partner, Objekt, Haus, Einheit) zu zuweisen.
Nach der Eingabe der Bankverbindungsdaten werden Sie zur Kontoübersichtstabelle mit Zuweisungsübersicht weitergeleitet.
Hinweis 1:
Ein Geldkonto, mit der selben Kontonummer, Bankleitzahl und dem Banknamen kann nur einmal erstellt werden.
Hinweis 2:
Ein Geldkonto kann aber mehrmals mit verschiedenen Bezugspartnern verknüpft werden.

Ein bestehendes Geldkonto z.B. das Geldkonto des Eigentümers kann nach Bedarf auch einem Objekt zugewiesen werden.
Ein Paar aus der Praxis bekannte Fälle:
- Ein Eigentümer - 1 Geldkonto - 1 Objekt
- Ein Eigentümer - mehrere Geldkonten, weil ein sehr großes Objekt.
- Ein Eigentümer - 1 Geldkonto - Mehrere Objekte z.B. Treuhandkonto / Kautionskonto
Um ein bestehendes Geldkonto mit einem Bezugspartner (Partner, Objekt, Haus, Einheit, Mieter) zu verknüfen,
klicken Sie bitte auf Geldkonten -> GK zuweisen.
Wie übernehme ich die Mietersalden in die Mietkontenblätter?
Kontenrahmen, Buchungskonten erstellen und zuweisen